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Drohnengesetze Deutschland, Österreich, Schweiz und der ganzen Welt

von Daniel Studer
Drohne DJI Tello

Vor Ihr mit Eurer Drohne fliegt, solltet Ihr Euch über die Drohnengesetze in Deutschland, Schweiz und Österreich (man ist ja schnell mal über die Grenze in einem dieser Länder) oder des entsprechenden Urlaublandes informieren. Wer das nicht tut, kann sich wirklich grossen Ärger einfangen.

Drohnen werden immer beliebter. Es macht auch wirklich Spass und die neuen Möglichkeiten für Fotos und Videos sind gewaltig. Dank der vielen Technik sind sie auch wirklich leicht zu fliegen.

Drohne Moossee

Drohne Moossee

Jedoch bringen die Drohnen auch Gefahren und so haben alle Länder entsprechende Gesetzte und Vorschriften erlassen. Diese sind je Land aber völlig unterschiedlich und reichen bis zu einem totalen Verbot. Schon die Einreise mit einer Drohne kann da ein grosses Problem darstellen.

Unten habe ich eine kleine Zusammenfassung der Drohnengesetzt in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie einiger beliebter Urlaubsziele aufgeführt. Die Zusammenfassung ist für nicht gewerbliche Drohnenflüge.

Tipp: Informiert Euch frühzeitig! Je nach Land müsst Ihr Euch eine spezielle Plakette bestellen oder die Drohne registrieren. Diese Tätigkeiten werden einige Tage/Wochen in Anspruch nehmen!

Drohnengesetz Schweiz

Das Drohnengesetzt in der Schweiz ist noch relativ locker im Vergleich zu den Nachbarländern:

  • Für Drohnen bis 30kg ist keine Bewilligung und Registrierung erforderlich
  • Fliegen nur auf Sichtweite
  • Abstand zu Flugplätzen: 5 Kilometer
  • Maximale Flughöhe in Kontrollzonen (nahe Flughafen): 150 Meter
  • Abstand von Menschenansammlungen: 100 Meter
  • Für Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 500 Gramm, benötigt man zwingend eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckung von CHF 1’000’000 .–
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Weitere Informationen zu den Drohnengesetzten in der Schweiz findet man auf der Webseite des Bundesamtes für Zivilluftfahrt.

Achtung: Ab 2020 plant die Schweiz eine Änderung und führt h.w. eine Registrierungspflicht für Drohnen ab 250 Gramm ein.

Drohnengesetz Deutschland

  • In Deutschland müssen die Drohnen ab 250 Gramm mit einer feuerfesten Plakette mit den Angaben des Halters versehen sein.
  • Es gilt die maximale Flughöhe von 100 Metern
  • Du musst eine Haftpflichtversicherung für die Drohne haben

Drohnengesetz Österreich

  • Fällt das Gerät in die Spielzeugkategorie (bis 79 Joule Bewegungsenergie, das entspricht ca. einem Gewicht von 250 Gramm, bei einer Betriebshöhe von 30 m), wird keine Bewilligung benötigt.
  • Also: Für die meisten Drohnen (DJI Mavic Air, usw.) ist eine Bewilligung notwendig. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 1 – 2 Monate und kostet satte 250.—Euro! Dafür gibt es eine Bewilligung für ein Jahr…
  • Weitere Informationen gibt es bei https://www.austrocontrol.at/drohnen

Drohnen fliegen in Asien

Fliegen mit einer Drohne in den Philippinen

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Die Philippinen sind ein Traum für Drohnenaufnahmen. Folgendes gilt es dabei zu beachten:

  • Für Drohnen ab 7kg ist Bewilligung und Registrierung erforderlich
  • Fliegen nur auf Sichtweite
  • Abstand zu Flugplätzen: 10 Kilometer
  • Maximale Flughöhe : 122 Meter
  • Generelles Nachtflugverbot ausser mit Bewilligung

Weitere Informationen auf: http://www.caap.gov.ph/

Drohnengesetzt Thailand

In Thailand muss man seine Drohne bei zwei Behördem registrieren. Zudem benötigt man eine Drohnenversicherung inkl. Versicherungsdokument auf Englisch. Der halbwegs einfache Weg um mit einer Bewilligung eine Drohne in Thailand zu fliegen:

  • Schliesst eine Drohnenversicherung bei folgender Firma ab: https://www.dronethaiinsurance.com/ (einfach eine E-Mail schreiben an [email protected] – Ihr erhaltet dann eine Anleitung). Neben den Kosten für die Police übernimmt die Versicherung gegen eine Gebühr auch die Registrierung bei der Rundfunkbehörde.
  • Nach dem Abschluss der Police bei der Versicherung müsst Ihr Euch Online bei der zweiten Behörde (Flugkontrolle) registrieren: https://www.caat.or.th/uav/ (Dort findet Ihr auch Infos zu den weiteren Regeln beim Fliegen einer Drohne in Thailand)
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Rechnet mit mindestens 1 Monat bis das alles erledigt ist. Zudem müsst Ihr die Versicherungsbeginn vor der Einreise in Thailand festlegen. Die Behörenden bearbeiten die Anträge erst mit Beginn der Versicherung. Kosten für Versicherung / Registrierung ca. CHF 170.–

Es gibt viele Touristen welche Ihre Drone in Thailand steigen lassen. Selbst in den Nationalparks (mit anwesenden Rangern), wo es eigentlich verboten ist mit einer Drohne zu fliegen. Ich bezweifle, dass alle Drohnenpiloten die notwendigen Versicherungen/Registrierungen haben. Schlussendlich wohl eine Risko-Abwägung, welcher jeder für sich machen muss…

Hier bleibt Eure Drohne zu Hause

Folgende Länder erlauben den Import einer Drohne bzw. das fliegen einer Drohne nicht. Je nach Land müsst Ihr schon beim Import / Einreise mit einer Drohne mit drakonischen Strafen rechnen:

  • Ägypten
  • Indien
  • Marokko
  • Myanmar
  • Madagaskar
  • Türkei
  • Diese Liste ist nicht abschliessend!

Versucht also schon gar nicht Euer Glück und denkt man wird die Drohne im Reisegepäck nicht sehen. Das kann ganz böse ins Auge gehen.

Wichtig: Versicherung für Eure Drohne

Erkundigt Euch bei Eurer Versicherung wie Ihr am besten eine Versicherung für evtl. Schäden, welche Ihr Verursacht gedeckt sind. Denkt daran: Es können hier wirklich grosse Schäden entstehen – eine Versicherung ist daher unumgänglich. Je nach Reiseland werden dann auch Haftpflichtansprüche schnell mal viel Höher als in Eurem Heimatland. Erkundigt Euch also auch bzgl. Der Deckung einer Drohnenversicherung im Ausland!

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Moossee, Schweiz, Kt. Bern

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In der Schweiz lassen sich Schäden durch die Drohne meist durch Anpassung der Police der Haftpflichtversicherung decken. In Deutschland geht es eher in die Richtung einer speziellen Drohnenversicherung.

Eine Versicherung deckt die Schäden nur, wenn Ihr Euch an die Gesetze des Landes haltet. Also: Informiert Euch vorher über die aktuelle Gesetztes Lage. Da die Anzahl an gekauften Drohnen stark steigt, passen viele Länder auch die Drohnengesetze immer mal wieder an.

Auch wenn man sich für die Informationen zu den Drohnengesetzen im Urlaubsland einige Zeit nehmen muss: Die so möglichen Aufnahmen entschädigen den Aufwand. Solltet Ihr die Drohne mal nicht in den Urlaub mitnehmen können oder es gilt ein lokales Flugverbot: Nicht so schlimm – so habt Ihr mehr Zeit zum geniessen!

Weitere Länder

Eine umfassende Übersicht über weitere Länder findet Ihr auf der Seite my-road.de von Bina und Francis.

DISCLAIMER

Diese Seite dient lediglich als eine Übersicht und hat kein Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität und Korrektheit der Angaben. Die Seite stellt keine Rechtsberatung dar.

Informiert Euch bei den entsprechenden offiziellen Stellen über die genauen Regelungen und Vorschriften!

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